Gehaltsrechner

Gebrauchsanweisung:
BESCHÄFTIGUNGSORT

Zuerst unter Beschäftigungsort das entsprechende Bundesland auswählen. Dies ist notwendig weil es is verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Feiertage gibt.
BEITRAGSZUSCHLAG ZUR PFLEGEVERSICHERUNG

Jeder, der über 23 Jahre alt ist und noch keine eigenen Kinder hat, muss einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen. (Die Wahrscheinlichkeit, dass so jemand später im Altenheim landet ist eben einfach größer
An Meinem Beispiel:
24 Jahre, keine Kinder => ich muss bei der Auswahl JA anklicken.
Als "Kindernachweis" für den Arbeitgeber reicht die Geburtsurkunde des Kindes.
BRUTTOGEHALT / NETTOGEHALT

brutto = die eingegebene Zahl wahlweise für 1 Monat oder ein Jahr enthält noch Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-,Arbeitslosen- und Rentenversicherung) sowie Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
netto = alle oben genannten Kosten sind bereits abgezogen. (in den meisten Fällen ist der NETTOBETRAG = DER AUSZAHLUNGSBETRAG, also das was man letztendlich auf sein Konto bekommt).
LOHNSTEUER etc.
Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuerpflicht und, falls vorhanden, Hinzurechnungs- und Freibeträge bitte den persönlichen "Lohnsteuerabzugsmerkmalen" oder der letzten "Lohnsteuerkarte" von 2010 entnehmen.....
LSt-Klasse 1 = alleinstehende, ledige
LSt-Klasse 2 = Alleinerziehende
LSt-Klasse 3 = verheiratete (meist Ehemann, Mehrverdiener, ist geringer als Klasse 1)
LSt-Klasse 4 = verheiratete (wenn sich beide Ehepartner auf eine gemeinsame Steuerklasse geeinigt haben, entspricht von der Höhe der Klasse 1)
LSt-Klasse 5 = verheiratete (meist Ehefrau, Geringerverdiener, ist höher als Klasse 1)
LSt-Klasse 6 = bei nichtabgegebener Steuerkarte und zweitem Sozialversicherungspflichtigem Job (NICHT 400 Euro Job)
Hinweis zur Gleitzone
Die Gleitzone kann angewandt werden, wenn der monatliche Bruttoverdienst zwischen 400,01 und 800 Euro liegt. Die Gleitzone bewirkt einen ermäßigten Anteil an zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen. Bestimmte Personengruppen sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen!
Einen Gleitzonenrechner gibt es ebenfalls auf aok-business.de.